Rechtsberatung
Beratungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in Schaffhausen
Für Fragen zu Asyl- und Ausländerrecht kontaktieren Sie die Rechtsberatungsstelle des Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH Schaffhausen:
Schweizerischer Arbeiterhilfswerk SAH Schaffhausen
Beratungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht
Repfergasse 21 – 25
Postfach 1210
8201 Schaffhausen
Fax 052 630 06 41
www.sah-sh.ch
Kontakt | Beratungsstelle Tel.: 052 630 06 45 Email / Link |
Öffnungszeiten | Beratung ohne Voranmeldung: Donnerstag 13.30–17.00 Uhr Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder per Email möglich. Telefonische Beratung: Montag-Freitag 9.30 - 11.30 Uhr |
Zielgruppe | Asylsuchende, Schutzbedürftige, vorläufig aufgenommene Personen, Migranten mit B- oder C-Bewilligung, auch Schweizerinnen und Schweizer |
Beratung | Die Beratungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in Schaffhausen bietet Rechtsberatung und Rechtsvertretung an. Unterstützt werden in erster Linie mittellose Menschen in allen Etappen im Asyl- oder Wegweisungsverfahren. Auch im ausländerrechtlichen Verfahren (humanitäre Aufenthaltsbewilligung und Familiennachzug) bietet die Beratungsstelle Beratung und juristische Unterstützung an. |
Extras | Gestützt auf einen Vertrag mit dem Kanton Schaffhausen, nimmt die Rechtsberatungsstelle überdies die rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden wahr. Die Beratung erfolgt in deutscher, französischer und englischer Sprache. |
Kosten | Die Mandatsführung ist im ordentlichen Asyl- und Wegweisungsverfahren grundsätzlich unentgeltlich. Die Beratung im Ausländerrecht sowie in weiteren Rechtsbereichen ist während der ersten 30 Minuten unentgeltlich. Bei länger dauernden Beratungen sowie bei schriftlichen Eingaben wird im Bereich des Ausländerrechts sowie in weiteren Rechtsbereichen ein kostendeckendes Honorar verlangt (Stundenansatz: Fr. 100.-). Tarifliste pdf |